JA, ICH BESTÄTIGE. Gemäß dem vom
Artikel 11 des Gesetzes vom 31. Dezember 1996
Nr. 675 Vorgesehenen, bestätigt der Anfordernde
und erklärt über das vom Artikel 10
und 13 des Gesetzes Vorgesehene informiert zu
sein und die EDV-Verarbeitung der mitgeteilten
Daten sowie ihre Mitteilung an die zum Informationssystem
von Dolimiti Network gehörenden Unternehmen
zu gestatten. (Die Bestätigung ist obligatorisch,
wenn man möchte, das die Karte an die Tourismusstrukturen
verteilt wird). * |